Die gUg ist eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).

Die gUG (später gGmbH) ist eine Rechtsform die geeignet für die Gründung von Unternehmen ist, deren Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden sollen, bei denen das Stammkapital für die Gründung einer gGmbH noch nicht vorhanden ist.

Ihre Haftung ist auf das Stammkapital begrenzt und ihr Zweck ist die Förderung eines gemeinnützigen Ziels. Ein weiterer Vorteil der gUG als gemeinnütziges Unternehmen liegt darin, wie Vereine und Stiftungen, Spenden einzusammeln und dafür Spendenquittungen ausstellen zu können. Das macht die gUG auch in ihrer Finanzierung attraktiv.

Über ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten muss die gUG sich finanzieren. Wenn diese dem Gemeinwohl dienen, umso besser. Eine gemeinnützige UG kann sich aber auch über Spenden (co-)finanzieren. Schließlich kann sie aufgrund der Gemeinnützigkeit Spendenbescheinigungen ausstellen.

Zeitgemäße Umstrukturierung von Vereinen, Stiftungen und Verbänden

„Neue gemeinnützige Gesellschaftsformen wie die gUG oder die gGmbH sind nicht nur für Gründer und soziale Unternehmer interessant. Sie bieten sich ebenfalls an, wenn Vereine, Stiftungen oder Verbände die Umwandlung in eine moderne, eher wirtschaftsorientierte Rechtsform anstreben.
Das ist verstärkt der Fall, da die Eintragung von Vereinen, die neben gemeinnützigen auch wirtschaftliche Ziele verfolgen, in das Vereinsregister häufig nicht mehr genehmigt wird. Das betrifft Kitas ebenso wie Dorfläden oder Jugendzentren.

Ohne Registereintrag erlangen diese Vereine keine Rechtsfähigkeit mit gravierenden Folgen für den Vorstand, der dann bei Vereinsgeschäften mit seinem Privatvermögen haftet. Durch eine Umstrukturierung zum Beispiel in eine gUG lassen sich genau diese Probleme vermeiden.“

(Quelle: Deutsches Ehrenamt)